Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen, auch vL genannt, eignen sich für unterschiedliche Varianten, um in die private Altersvorsorge eingezahlt werden zu können. Meist werden Bausparverträge oder Aktienfonds dafür eingesetzt, da der Staat diese Sparanlagen auf eine besondere Weise fördert. Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Tarifvertrag eines Arbeitnehmers, wobei viele Arbeitgeber diese Leistungen meist auch auf einer freiwilligen Basis zahlen. Je Monat kann dieser Betrag bis zu 40 EUR betragen, der vom Arbeitgeber auf den bestehenden Sparvertrag überwiesen wird. Parallel dazu besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, diesen Betrag aus der eigenen Tasche ebenfalls in den Sparvertrag einzuzahlen. Die Fördermöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen wurden am 01.04.2009 verbessert, denn der Staat fördert eine private Vermögensbildung durch die Arbeitnehmersparzulage, die maximal über einen Zeitraum von sechs Jahren gezahlt wird. Zu den Voraussetzungen hierfür gilt, dass das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen bei Alleinstehenden höchstens 20.000 EUR und bei Ehepaaren 40.000 EUR betragen darf.