Vergleichsbewertung

Die Vergleichsbewertung ist ein Bestandteil der Gesamtleistungsbewertung hinsichtlich der Rentenberechnung. Unter anderem werden beitragsfreie Zeiten im Rahmen der Rentenermittlung untersucht, um sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitslosen- oder Krankenzeiten schlechter gestellt wird. Beitragsgeminderte Monate sollen durch die Vergleichsbewertung wenigstens den Wert erreichen, den ein Arbeitnehmer nicht als Beitragszeit, sondern in vollem Umfang an Anrechnungszeit erhalten hätte. Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich in erster Linie von der Grundbewertung dadurch, dass lediglich volle Beitragszeiten angerechnet werden. So zählen nur Monate, die nicht zusätzlich mit einer beitragsfreien Zeit zusammen berechnet werden. Der gesamte Leistungswert setzt sich aus der Summe von Entgeltpunkten aus voll gezahlten Beiträgen zusammen, deren Ergebnis durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate geteilt wird. Keine Berücksichtigung finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung. Der Gesamtleistungswert ist das Ergebnis aus Vergleichsbewertung aller beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten. Als beitragsgeminderte Zeiten werden bei der Vergleichsbewertung die Monate bezeichnet, die mit Beitragszeiten, Anrechnungs-, Zurechnungs- oder Ersatzzeiten belegt sind.