Schuldverschreibung Vorsorge

Allgemein gelten die zinstragenden bzw. -bringenden Schuldverschreibungen als festverzinsliche Wertpapiere, die den Oberbegriff aller solcher Wertpapierarten (eingeschlossen Pfandbrief, Anleihe, Obligation und Bonds) bilden. Sie sind für langfristige Kapitalanlage oder Fremdfinanzierung vorgesehen. Damit ist auch die Schuldverschreibung zur Vorsorge in der Regel geeignet, wenn die Emittenten entsprechend ihrer Bonität ausgesucht werden. Herausgeber von Schuldverschreibungen zur Vorsorge/Anleihen können sowohl öffentliche als auch private von Banken und Unternehmen sein. Dabei gelten Staatsanleihen und andere Bundeswertpapiere, auch Papiere der Länder und Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften als relativ sichere Anlage, was für eine Altersvorsorge nicht unwichtig ist. Öffentliche Anleihen von Bund und Länder finanzieren die Defizite derselben. Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen werden von Geldinstituten emittiert, da sich die Banken langfristig die Finanzierung ihrer Kreditgeschäfte sichern müssen. Eine weitere Form der Schuldverschreibung zur Vorsorge (geeignet bei Bonitätsberücksichtigung sowie Risikoabwägung) sind Unternehmensanleihen, die sowohl von Unternehmen des In- und Auslands als auch von Privatpersonen emittiert werden können.