Rentenversicherung gesetzlich

Die Rentenversicherung (gesetzlich) ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Alle abhängig Beschäftigten beteiligen sich auf der Grundlage einer per Gesetz vorgeschriebenen Teilnahme am sogenannten Umlageverfahren zur Finanzierung der Alterssicherung. Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht, während andere per Verordnung als versichert gelten oder freiwillig Beiträge zahlen. Alle eingezahlten Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder bei freiwilliger Versicherung finanzieren den Rentenbezug anderer. Gleichzeitig erwirbt man einen Anspruch auf eigene Rente (auch Generationsvertrag genannt). Die Rentenversicherung, soweit gesetzlich, ist in Deutschland vorgeschrieben und wird getragen von der Deutschen Rentenversicherung und ist geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die gesetzliche Grundversorgung sieht für das Alter und die verminderte Erwerbsfähigkeit sowie bei Tod die Gewährung entsprechender Renten vor. Für die nächste Generation kann die heutige Rentenversicherung gesetzlich eine Rente kaum mehr in der jetzigen Form garantieren. Deshalb wird neben der gesetzlichen Vorsorge eine private Kapitalanlage in Form einer Betriebsrente, eines Banksparplans oder einer privaten Rentenversicherung immer wichtiger.