Rentenversicherung fondsgebunden

Eine Rentenversicherung ist fondsgebunden, wenn Sparanteile des Beitrags nicht in festverzinsliche Wertpapiere, sondern direkt in einen oder auch mehreren Investmentfonds investiert werden. Die Investmentfonds werden gleichermaßen von Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen gebildet und verwaltet. Sie können verschiedene Wertpapiere und Anlagemöglichkeiten in Form von Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds beinhalten. Eine Rentenversicherung ist fondsgebunden eine Alternative zu herkömmlichen Sparplänen, wenn man die möglichen höheren Renditen betrachtet. Es wird langfristig Kapital aufgebaut, das als zweite Rente dienen kann. Eine Rentenversicherung soweit fondsgebunden ist ein gutes Geschäft für die Fondsbetreiber. Sie erhalten Geld von Anlegern, beanspruchen einen meist nicht geringen Anteil für sich als Verwaltungsgebühr (bis 5% und mehr der jeweiligen Anlagesumme) und übertragen das Risiko voll auf die Anleger. In den letzten Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters ist auf die Sicherheit des Kapitals aus der Rentenversicherung soweit fondsgebunden zu achten, denn bei Vertragsende wird auf Grundlage des noch vorhandenen Kapitals eine lebenslang garantierte Rente gezahlt.