Rentenrechtliche Zeiten

Die gesetzliche Rentenversicherung nennt alle Zeiten, die für einen Rentenanspruch und für die Berechnung der Renten Bedeutung haben, rentenrechtliche Zeiten. Rentenrechtliche Zeiten sind alle Beitragszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten sowie Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Für die in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten gibt es zusätzlich einen sogenannten Nachteilsausgleich. Rentenrechtliche Zeiten, die für eine Rentenberechnung von Bedeutung sind, werden im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI § 54 bis § 62) bestimmt und erläutert. Beitragszeiten sind allgemein die wichtigsten Versicherungszeiten, da auf der Grundlage der Durchschnittsverdienste (individuell und allgemein) Rentenentgeltpunkte gebildet werden und diese die Rentenhöhe bestimmen. Anrechnungszeiten sind Rentenanspruch sichernde Zeiten, in denen Versicherte zum Beispiel wegen einer Krankheit, Schwangerschaft oder Schulausbildung nicht arbeiten können und selbst Beiträge zahlen. Zurechnungszeiten werden wichtig bei Entstehen von Berufsunfähigkeit und im Todesfall. Als Ersatzzeiten gelten Zeiten, in denen bestimmte Gründe eine Beitragszahlung verhindert haben. Das können Vertreibung, Kriegsgefangenschaft oder Zeiten vor dem 01.01.1992 sein.