Renteninformation

Die Renteninformation soll Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung helfen, sich einen Überblick über die später zu erwartende Rentenhöhe zu verschaffen. Dieses Medium soll jedoch nicht in Konkurrenz zum gewohnten Verfahren zur Versendung von Versicherungsverläufen stehen. Zu den Voraussetzungen, jährlich eine Renteninformation zu erhalten, gehört die Vollendung des 27. Lebensjahres. Darüber hinaus muss der Versicherte wenigstens 5 Jahre an Beitragszeiten hinter sich haben, um von den Informationen profitieren zu können, die Bestandteil der Renteninformation sind. Unter anderem werden Entgeltpunkte aus allen beim Rentenversicherungsträger gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mitgeteilt wie auch die Höhe aller bis zum aktuellen Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Wer zum ersten Mal eine Renteninformation zugeschickt bekommt, kann sich einen Überblick über alle Zeiten verschaffen, die der Träger zur Rentenberechnung zugrunde legt. In allen folgenden Informationen wird lediglich dem Versicherten mitgeteilt, bis zu welchem Zeitraum die Rentenberechnung durchgeführt wird. Konkret bedeutet dies, dass der genaue Versicherungsverlauf dann nicht mehr ausgewiesen ist.

(Stand 08/2010)