Rentenformel

In Deutschland wird die Rentenformel zur Berechnung der gesetzlichen Rente benutzt. Die Regelungen hierfür sind im Sozialgesetzbuch zu finden. Die Rentenformel setzt sich laut § 64 des Sechsten Buchs aus dem Produkt der kumulierten beitragspflichtigen Entgeltpunkte, dem Rentenwert, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor zusammen. Die beitragspflichtigen Entgeltpunkte entsprechen den eingezahlten Beiträgen des Versicherten. Der Rentenwert berücksichtigt die Entwicklung der Bruttolöhne. In den Jahren 1999 bis 2009 stieg der aktuelle Rentenwert von 24,84 Euro auf 27,20 Euro an, gleichzeitig sank jedoch das Rentenniveau von 49,0 Prozent auf 47,6 Prozent. Somit entsprach die Steigerung der Rente nicht mehr im vollen Umfang der Entwicklung der Bruttolöhne, da die Rentenformel die demografische Entwicklung beachtet. Der Zugangsfaktor berücksichtigt den Zeitraum des Rententritts, ein vorzeitiges Austreten aus dem Erwerbsleben mindert so in der Regel die monatliche Rente. Der Rentenartfaktor ist von der Art der Rente abhängig. Bei der Altersrente beträgt der Faktor 1, bei der Vollwaisenrente beispielsweise 0,2.