Rente Ausland

Ein Rentner mit einem Rentenanspruch, der im Ausland lebt, kann die Rente ins Ausland ausbezahlt bekommen. Dies ist jedoch auch mit Einschränkungen verbunden. So können sich dadurch die Rentenhöhe und der Rentenanspruch zu Lasten des Beziehers der Rente ändern. Bei der Auszahlung der Rente ins Ausland entfällt zum Beispiel die Zahlung der Rente bei einer vollen Erwerbsminderung, bei einer Berufsunfähigkeit und auch bei einer Erwerbsunfähigkeit. Zudem kann es für den Bezieher der Rente zu Minderungen des Auszahlungsbetrages kommen, wenn der Versicherte bereits während der Beitragszeiten über einen Wohnsitz im Ausland verfügt. Der Rentenanspruch, welcher in Deutschland erworben wurde, wird dem Versicherten nur angerechnet, wenn das Geburtsdatum des Versicherten vor dem 19. Mai 1950 liegt und dieser zudem vor dem 19. Mai 1990 in das Ausland verzogen ist. So werden bei der Berechnung der Rente ins Ausland nur die Beitragszeiten berücksichtigt, welche sich auf die Zeiten in Deutschland beziehen.