Rente auf Zeit

Rente auf Zeit ist eine zeitlich befristete Rente, die es sowohl in der privaten wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. In der privaten Rentenversicherung wird bei einem Vertragsabschluss eine zeitliche Begrenzung der Rentenbezugsdauer eingeschlossen oder auch ausgeschlossen (dann lebenslange Leibrente) sowie eine Rentengarantiezeit von 5 bis 20 Jahren als zeitlich begrenzte Rente für Hinterbliebene festgelegt. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung sichert den Zeitraum des Arbeitslebens für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab. Außerdem werden für die Anspruchserwerbung einer Rente oder Rente auf Zeit mindestens 60 monatliche Pflichtbeiträge benötigt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zeitlich begrenzte Renten wegen Erwerbsminderung gezahlt. Die Rente auf Zeit wird maximal für 3 Jahre ab der ersten Antragstellung gewährt und kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen weiter bewilligt werden. Wenn eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als sehr unwahrscheinlich gilt und damit die Erwerbsminderung auf Dauer bestehen bleibt, wird die Rente auf Zeit in eine Dauerrente umgewandelt.