Police Rentenversicherung

Die Police der Rentenversicherung ist eine Urkunde der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die die Bedingungen und die Vorgehensweise nach und während eines Vertragsabschlusses ausweist. Laut Versicherungsvertragsgesetz §3 übergibt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung einen Versicherungsschein in Textform. Auf dieser Grundlage kann der Versicherte die Ausstellung einer Police der Rentenversicherung verlangen. Sie ist die unterzeichnete Beweisurkunde von der Versicherungsgesellschaft über den Abschluss einer Versicherungsvereinbarung. Die Police der Rentenversicherung muss in ihrer Ausfertigung alle allgemeinen Bedingungen einer Versicherung und darüber hinaus gehende Inhalte ausweisen. Durch den Versicherungsvertrag garantiert die private Rentenversicherung dem Versicherten eine Leibrente (lebenslange Rente). Für den Fall, dass der Versicherte während des Rentenbezugs stirbt, wird die Rente für eine garantierte Zeit an die Hinterbliebenen weiter gezahlt, wenn eine Vereinbarung über eine Rentengarantiezeit getroffen wurde. Diese kann bis zu 20 Jahre betragen. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit auch eine Neuausstellung der Police der Rentenversicherung auf eigene Kosten verlangen, wenn diese verloren gegangen ist.