Pflichtbeitrag rentenversicherung

Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung muss von jedem Versicherten geleistet werden, wenn dieser der Pflichtversicherung zugehörig ist. Die Rentenversicherung ist dabei für viele Berufstätige in Deutschland eine Pflichtversicherung und die Zahlung der Beiträge ist somit ein gesetzlich vorgeschrieben. Zu diesen Pflichtversicherten gehören zum Beispiel Arbeitnehmer oder auch einige selbstständige Berufsgruppen. Zu den Beitragszeiten, in denen für die Versicherten ein Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird, zählen unter anderen die Zeiten der Kindererziehung, die Zeiten aus dem Zivildienst oder dem Wehrdienst, die Zeiten, in denen Sozialleistungen in Anspruch genommen wurden, wie zum Beispiel der Bezug von Krankengeld, von Arbeitslosengeld oder von Übergangsgeld oder auch die Zeiten, in denen die Versicherten eine pflegebedürftige Person pflegen, ohne dabei erwerbsmäßig tätig zu sein. Durch den Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung haben die Versicherten Ansprüche auf die Regelaltersrente. Daneben ergeben sich durch den Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung auch weitere Ansprüche, wie etwa eine Rente bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit.