Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung kann als Ergänzung zu der gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Das Grundprinzip dieser Versicherung ist dem der Berufsunfähigkeitsversicherung gleich. Der Versicherte zahlt monatlich einen vereinbarten Beitrag zu der Pflegerentenversicherung. Für diese geleisteten Beiträge erhält der Versicherte beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit einen monatlichen Rentenbetrag ausbezahlt. Wenn die versicherte Person auch über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert ist, erhält diese die Leistungen zusätzlich ausbezahlt. Dieser Rentenbetrag wird mit Abschluss des Vertrages fest vereinbart und richtet sich so nicht nach den anfallenden Kosten, die bei der Pflegebedürftigkeit auftreten, sondern die Zahlungen der Rente werden ja nach der zugeteilten Pflegestufe geleistet. Bei einigen Verträgen zur Pflegerentenversicherung wird vereinbart, dass die Zahlungen erst ab dem Eintreten einer bestimmten Pflegestufe geleistet werden. Daneben werden von einigen Versicherungen auch zusätzlich zu den festen Rentenbeträgen Überschüsse ausgezahlt. Mit der ersten Auszahlung der Geldleistung aus der Pflegerentenversicherung endet für den Versicherten auch automatisch die Zahlung der Beiträge.