Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist für alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtversicherung, wenn diese sich in der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben. Diese Versicherung gilt als die fünfte Säule des sozialen Versicherungssystems und soll die Versicherten im Falle einer Pflegebedürftigkeit gegen die entstehenden finanziellen Folgen absichern. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 1,7%. Kinderlose Versicherte, die ab dem 01.01.1940 geboren wurden und älter als 23 Jahre alt sind, müssen einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,25% bezahlen. In den meisten deutschen Bundesländern werden die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung je zur Hälfte von dem Versicherten und vom Arbeitgeber bezahlt. Diese Regelung gilt jedoch nicht in dem Bundesland Sachsen, da dieses Bundesland mit dem Buß- und Bettag über einen zusätzlichen Feiertag verfügt. In diesem Bundesland zahlt der Arbeitgeber den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der Höhe von 0,35 %.

(Stand 08/2010)