Persönliche Entgeltpunkte

Persönliche Entgeltpunkte werden zu der Ermittlung der individuellen Höhe der Altersrente benötigt. Diese Entgeltpunkte erhält der Versicherte in erster Linie durch die Zahlung der gesetzlichen Pflichtbeiträge zu der Rentenversicherung. Diese Beiträge werden bei den erwerbstätigen Versicherten in der Regel direkt von dem Arbeitgeber durch das Gehalt einbehalten und von diesem direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger überwiesen. Persönliche Entgeltpunkte werden aus der Summe der gesammelten Entgeltpunkte ermittelt, in dem diese mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden. Persönliche Entgeltpunkte kann der Versicherte neben den Beitragszeiten aus einer Erwerbstätigkeit zudem auch über die Entgeltpunkte erreichen, welche zum Beispiel durch die Erziehungszeiten gesammelt wurden. Daneben müssen bei der Berechnung auch die Zuschläge von versicherungsfreien Zeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung, die Entgeltpunkte für die beitragsfreien Zeiten oder auch die Zuschläge von beitragsmindernden Zeiten berücksichtigt werden. Aber auch die Abschläge oder Zuschläge, welche aus einem Versorgungsausgleich entstanden sind, werden bei der Berechnung der Entgeltpunkte berücksichtigt.