Leistungszusage Rente

Bei der Leistungszusage zur Rente handelt es sich um eine Zusage des Betriebes, dass die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer bestehen bleibt. Zur Abgabe der Leistungszusage zur Rente ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Somit muss dieser für alle Risiken, die sich damit verbinden, aufkommen, ganz unabhängig von der finanziellen Situation des jeweiligen Betriebes oder der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die jeweils getroffene Höhe der Zusage hat dabei Einfluss auf die anschließende Höhe der Rente. Neben der Leistungszusage zur Rente hat der Arbeitgeber auch die Wahl, eine beitragsorientierte Leistungszusage zu treffen. Mit dieser verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Beiträge in eine Anwartschaft zur Altersversorgung umzuwandeln. Die gesetzlichen Grundlagen zu der beitragsorientierten Leistungszusage der Rente werden in dem Paragrafen 1 Abs. 2 Nr.1 des "Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge" geregelt. Durch die Leistungszusage zur Rente erhalten die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer einen Überblick über die Kosten und auch den zukünftigen Wert der betrieblichen Rente.