Kurzarbeitergeld Vorsorge

Die gesetzliche Rente ist auch bei Zahlung von Kurzarbeitergeld die Vorsorge, die prinzipiell geschützt ist. Es werden weitere Rentenansprüche wie in normalen Beschäftigungszeiten selbst bei "Kurzarbeit Null" erworben. Ein länger gezahltes Kurzarbeitergeld kann die Vorsorge bei der Alterssicherung beeinflussen, da leichte Einbußen bei der Rentenhöhe hingenommen werden müssen. Eine Zahlung von Kurzarbeitergeld und Vorsorge als betriebliche Altersvorsorge muss nicht zwangsläufig die Kürzung beziehungsweise Einbußen bei einer betrieblichen Altersvorsorge bedeuten. Durch das niedrigere Arbeitsentgelt werden oftmals Steuervorteile durch die bisherige Höhe der Entgeltumwandlung vermindert, weil ein Arbeitnehmer bei verringertem Lohn eine niedrigere Steuerklasse beanspruchen kann. Den staatlichen Zuschuss erhält der Kurzarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei, muss ihn aber bei der Steuererklärung (möglicher Progressionsvorbehalt) angeben. Der Arbeitgeber stellt hingegen eine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Kurzarbeitergeld aus. Im Allgemeinen führt Kurzarbeitergeld zu einer Verminderung der Einkommenssteuer, wenn die betriebliche Altersversorgung weiter geführt wird. Es besteht die Möglichkeit, die Entgeltumwandlung wegen finanzieller Probleme zu vermindern oder auszusetzen.