Künstlersozialversicherung Vorsorge

Die Voraussetzungen, um in der Künstlersozialversicherung Vorsorge für Pflege, Alter und Krankheit zu treffen, bestehen darin, dass eine künstlerische Tätigkeit ausgeübt wird. Künstlerische Tätigkeiten im Sinne des Künstlerversicherungsgesetzes sind die Schaffung von Musik und darstellenden sowie bildenden Künsten oder eine Lehrtätigkeit in diesem Bereich. Darüber hinaus können Publizisten, Schriftsteller und Journalisten sowie anderweitig in der Publizistik tätige Personen und solche, die diese Tätigkeiten unterrichten, in der Künstlersozialversicherung Vorsorge im Sinne einer gesetzlichen Sozialversicherung schaffen. Auch Kritiker, Dolmetscher und wissenschaftlich tätige Autoren und in der Werbebranche und Öffentlichkeitsarbeit tätiges Fachpersonal kann zu dem Personenkreis gehören, der in der Künstlersozialversicherung Vorsorge findet, wenn sie aus dieser Tätigkeit ständig ein Mindesteinkommen erzielen und höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Sie dürfen aber aufgrund ihres Einkommens oder anderer Bestimmungen nicht von der Versicherungspflicht befreit sein. Künstler, die nur nebenberuflich tätig sind sowie Kunsthandwerker haben hingegen keinen Zugang zur Künstlersozialversicherung. Vorsorge müssen diese Personenkreise in privaten Versicherungen treffen.