Die Girosammelverwahrung ist eine Sammelverwahrung von Wertpapieren bei einem Geldinstitut beziehungsweise einer Wertpapiersammelbank. Alle gleichen Wertpapiere werden gemeinsam in einem sogenannten Girosammeldepot verwahrt. Der Wertpapiereinlieferer hält einen Teil am Eigentum aller Einlieferer. Er wird zum Miteigentümer eines Sammelbestandes von effektiven Stücken. Bei einer Sonderverwaltung hingegen bleibt er Eigentümer der einzelnen Wertpapiere oder Urkunden. Bei der Girosammelverwaltung hat der Einlieferer einen Anspruch auf Herausgabe von Stücken der gleichen Wertpapiergattung entsprechend des Nennbetrages oder der eingelieferten Stückzahl. Ist der Verwalter des Girosammeldepots (Wertpapiersammelbank) und der Verkäufer der Wertpapiere ein und dieselbe Person, wird das Eigentum mit der Buchung auf dem Depotkonto erworben. Die Wertpapiersammelbank führt ohne Probleme innerhalb des Bestandes einen Effektengiroverkehr durch. Die Girosammelverwahrung ist kostengünstiger als eine Sonderverwahrung. Auch wird eine schnelle Transaktion von Wertpapieren ermöglicht. In der Praxis ist sie deshalb die am häufigsten anzutreffende Form der Verwahrung von Effekten. Der Anleger muss eine schriftliche Ermächtigung zur Durchführung der Girosammelverwahrung erteilen.
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