Fremdversicherung

Fremdversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Ein Antragsteller kann eine Versicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen. Bei diesem Vertragsverhältnis, bezeichnet als Fremdversicherung, wird fremdes Risiko im eigenen Namen sowie eigener Rechnung abgesichert. Der Versicherungsnehmer muss diesem Vertrag ab einer bestimmten Versicherungssumme seine Zustimmung geben Bei einer Fremdversicherung behält der Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, auch wenn der Versicherte im Besitz des Versicherungsscheines ist. Der Versicherer muss vom Antragsteller darüber informiert werden, wenn ein Vertragsabschluss ohne eine Beauftragung des Versicherten erfolgt. Eine Fremdversicherung kann der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des versicherten Risikos frei gestalten. Er kann die Versicherung vorzeitig beenden oder Bedingungen ändern. In der Regel wird der Begriff der Fremdversicherung mit dem der Versicherung für fremde Rechnung gleichgesetzt. Der Begriff der Versicherung für fremde Rechnung wird meist bei Sachversicherungen wie dem Abschluss einer PKW-Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung zugunsten Dritter verwendet.