Falsche Altersangabe Rentenversicherung

Es ist möglich, dass eine falsche Altersangabe die Rentenversicherung zu einer Strafverfolgung ermächtigt, da alle wissentlich falsch gemachten Angaben von strafrechtlicher Bedeutung sein können. Allgemein gilt eine falsche Altersangabe als ein Bruch des Vertrages. Grundvoraussetzung zum Erwerb von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben den eingezahlten Beiträgen und der Zurücklegung bestimmter Versicherungszeiten auch ein gesetzlich vorgeschriebenes Alter. Bei jeder Antragstellung, ob Altersrente oder zur Sicherung bestimmter Ansprüche wie Kindererziehungszeiten, ist deshalb zu unterschreiben, dass keine falschen Angaben gemacht wurden. Dass eine falsche Altersangabe der Rentenversicherung durch die Kontrolle der persönlichen Ausweispapiere schnell auffällt ist wahrscheinlich, weil bei der Beantragung der Mitgliedschaft in jedem Fall eine derartige Kontrolle durchgeführt wird. Da alle Angaben elektronisch gespeichert werden, kann eine falsche Altersangabe die Rentenversicherung selbst bei Folgeanträgen nicht wirklich schädigen. Bei Ausländern kann eine falsche Altersangabe auftreten, da eine Ausstellung von Dokumenten mit unwahren Angaben im jeweiligen Heimatland nicht unbedingt von Behörden in Deutschland erkannt werden kann.