Erwerbsminderung

Eine Erwerbsminderung bildet die Grundlage, um eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. So liegt sie immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, seiner Erwerbstätigkeit in vollem Umfang nachzugehen. Wer aus diesen Gründen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen will, muss nachweisen, dass er auf nicht absehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, 6 Stunden am Tag zu arbeiten. Diese Rente, die auf einer Erwerbsminderung beruht, ersetzt die Erwerbsunfähigkeitsrente und die früher geltende Berufsunfähigkeitsrente. Wer Ansprüche geltend machen will, muss bestimmte Voraussetzungen auf einen Rentenanspruch erfüllen, wobei nur derjenige einen Anspruch auf volle Rentenbezüge hat, der weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Wer über einen Zeitraum zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann lediglich mit der halben Erwerbsminderungsrente rechnen. Keine Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann.

(Stand 08/2010)