Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung und kann als Hinterbliebenenversorgung oder Alters- oder Invaliditätsversorgung dienen. Wer zur Gruppe der gesetzlich Rentenversicherungspflichtigen gehört, hat einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung, bei der ein Arbeitgeber vom Gesetzgeber verpflichtet ist, einen bestimmten Teil des Gehalts oder des Lohns in eine betriebliche Altersvorsorge anzulegen. Zur Wahl stehen unterschiedliche Durchführungswege: die Unterstützungskasse, die Direktzusage über den Arbeitgeber, die Pensionskasse, Pensionsfonds und die Direktversicherung. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die betriebliche Altersversorgung vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder auch von beiden finanziert wird. Die Entgeltumwandlung wird vom Staat gleich zweifach zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung gefördert. Für geleistete Beiträge bis zu 4 %der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung fallen dann keine Sozialabgaben an. Durch eine Entgeltumwandlung sichert sich der Arbeitnehmer attraktive steuerliche Vorteile und kann die gesetzliche Rente ergänzen. Pensionsfonds, Direktversicherungen und Pensionskassen stellen eine lebenslange Rente in Aussicht und ermöglichen darüber hinaus auch ein Kapitalwahlrecht.