Einmalbeitrag Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung wird im Erlebensfall gezahlt. Sie sichert das wirtschaftliche Risiko lebenslang ab, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sie gilt als Zusatzversorgung der sozialen Rentenversicherung und bietet für Selbstständige und Freiberufliche die Möglichkeit, durch einen Einmalbeitrag eine Private Rentenversicherung oder durch laufende Beitragszahlungen eine Rente aufzubauen und zu erhalten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Ein Einmalbeitrag kann Private Rentenversicherung in eine sogenannte sofort beginnende Rentenversicherung in Form einer Sofortrente verwandeln. Der antragstellende Versicherungsnehmer zahlt einen in der Höhe unbegrenzten Einmalbeitrag. Das private Versicherungsunternehmen gewährt der versicherten Person daraufhin die lebenslange monatliche Privatrente, auch Leibrente genannt. Die Zahlungen können in Form einer vorschüssigen (sofort bei Vertragsabschluss) oder nachschüssigen (nach Ablauf einer Rentenzahlungsperiode) Rentenzahlung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit eines Rentenvertrages ist die aufgeschobene Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt in einer sogenannten Aufschubzeit monatliche Beiträge oder einen Einmalbeitrag. Private Rentenversicherung beginnt in der Regel mit einer Auszahlung als Rente oder Kapitalausschüttung.