Einlösungsbeitrag Altersvorsorge

Bei einem sogenannten Einlösungsbeitrag einer Altersvorsorge ist der erste Beitrag gemeint, dessen Zahlung das Einsetzen eines Versicherungsschutzes ermöglicht. Weitere Folgebeiträge müssen sämtlich zum jeweils fälligen Zahlungstermin geleistet werden. Die Zahlungstermine können entweder monatlich oder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Wichtig ist, dass die Beiträge beim Versicherungsunternehmen rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt eingehen. Wurde mit einem Einlösungsbeitrag einer Altersvorsorge ein Versicherungsschutz ausgelöst, kann grundsätzlich bei Ausbleiben der Zahlung der Folgebeiträge dieser wieder entzogen werden. Der Einlösungsbeitrag kann eine erste oder eine einmalige Versicherungsprämie sein. Diese ist unabhängig von einem noch bestehenden Widerrufsrecht zum vereinbarten Termin eines Versicherungsbeginns zu zahlen. Es gibt eine Reihe von Versicherungsverträgen, die eine vorläufige Deckung erteilen, auch wenn die Zahlung eines Einlösungsbeitrages noch nicht erfolgt ist, aber in absehbarer Zeit getätigt wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen oder auch um Unfallversicherungen. Muss der Versicherer die erste Beitragszahlung anmahnen, beginnt der Versicherungsschutz erst bei Eingang.