Beitragsrückgewähr

Unter einer Beitragsrückgewähr wird die Rückerstattung von Beträgen verstanden, sofern innerhalb der Laufzeit vom Versicherungsnehmer keine Ansprüche geltend gemacht werden. In den Vertragsbedingungen ist genau definiert, welche Ereignisse für eine Beitragsrückgewähr von Bedeutung sind. Bei einer privaten Unfallversicherung muss für dieses Kriterium in der Regel eine Lebensversicherung zusätzlich abgeschlossen werden, über die geleistete Beträge zu einem späteren Zeitpunkt als Rentenleistungen ausgezahlt werden. Dabei kann der Versicherungsnehmer zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Variante wählen. Der rechtliche Anspruch auf eine Beitragsrückgewähr besteht immer dann, wenn die im Versicherungsvertrag aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Dies gilt unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherungsunternehmens. Die Beitragsrückgewähr gehört zu den Zusatzvereinbarungen, die parallel zum Versicherungsvertrag geschlossen werden können, doch erfüllen sich nicht immer die Erwartungen des Versicherten, weil eine Rückzahlung in der Regel erst sehr spät erfolgt. Erschwerend kommt hinzu, dass die zu erwartenden Gewinne durch das Anlegen der Beiträge nicht garantiert werden.