Basisrente

Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatliche Förderung im Bezug auf die private Altersvorsorge, die vor allem von Selbstständigen und Freiberuflern genutzt wird. Vielen Verbrauchern ist allerdings eher die Bezeichnung Rürup Rente geläufig. Dieser alternative Name kommt deshalb zustande, weil diese Form der staatlichen Förderung von dem Ökonom Bert Rürup im Jahre 2005 ausgearbeitet wurde. Der Kern der Basisrente besteht darin, dass die bezugsberechtigten Bürger einen Teil ihrer Beiträge, welche sie für einen Sparvertrag zur privaten Altersvorsorge aufwenden, als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzen können. Der Anteil, der von den tatsächlich gezahlten Beiträgen abgesetzt werden kann, erhöht sich dabei von Jahr zu Jahr um jeweils 2 %. Im Jahre 2010 können von den Beiträgen im Rahmen der Basisrente 70 % abgesetzt werden, im Jahre 2025 werden es 100 % sein. Allerdings dürfen jährlich maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei verheirateten Personen als Beitrag angesetzt werden.

(Stand 08/2010)