Altersvorsorge

Unter den Begriff Altersvorsorge fallen alle Möglichkeiten, mit dem Eintritt in den Ruhestand von erworbenen Anwartschaften während des Berufslebens oder von einem angesparten Kapital den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die gesetzliche Rente ist ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge, bei der alle eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer für laufende Rentenzahlungen verwendet werden. Auf der Basis des sogenannten Generationenvertrags werden somit die Rentenbezüge der nachfolgenden Generationen sichergestellt. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen die aktiven Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren. Wer seinen Lebensabend ohne finanzielle Abstriche genießen will, muss sich um eine private Altersvorsorge kümmern. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form, die auf dem Betriebsrentenrecht basiert und eine Vorsorge durch eine Entgeltumwandlung garantiert. Dazu gehören die Durchführungswege über eine Direktzusage, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Pensionskassen wie auch die Direktversicherung. Wer eine staatliche Förderung nutzen will, kann die Riester-Rente oder die Rürup-Rente vereinbaren und von steuerlichen Vorteilen profitieren. Staatliche Zulagen gibt es bei allen Riester-Produkten.