Altersversorgung

Die Altersversorgung wird durch zur Verfügung stehendes Einkommen im Alter sichergestellt. Für unterschiedlich Beschäftigte bestehen eine Reihe von Möglichkeiten, eine Altersversorgung aus Einkommen aufzubauen. Die gesetzliche Altersrente ist eine der wichtigsten Einkommensarten zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter. Sie ist eine staatlich garantierte Versorgung der Sozialversicherungen. Im Sozialbuch SGB VI findet sich die entsprechende gesetzliche Grundlage. Beamte erhalten eine Altersversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz und im Alter eine Pension. Berufsständische Versorgungswerke sichern eine Rente für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer oder die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gewährt eine Rente, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Versorgungszusagen des jeweiligen Arbeitgebers abhängt. Private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen zahlen einen erworbenen Anspruch ab einem bestimmten Alter als Rente oder einmaligen Betrag aus. Leistungen aus der Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz sichern Personen ab 65 Jahren den Lebensunterhalt, wenn dieser nicht aus eigenem Vermögen und Einkommen bestritten werden kann.

(Stand 08/2010)