Verletztengeld

Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalls eine Erwerbstätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Dies gilt sowohl für Zeiten, in denen verletzungsbedingt nicht gearbeitet werden kann als auch für Zeiten, in denen eine Heilbehandlung durchgeführt wird.

Berechnet wird das Verletzungsgeld auf Tagesbasis. Als Grundlage hierfür dient der Verdienst des Vorjahres. In der Regel wird hierbei ein Vierhundertfünfzigstel des Vorjahresverdiensts pro Tag ausbezahlt. Wurde im Vorjahr nicht gearbeitet, können auch andere Einkünfte als Grundlage dienen. hierzu zählen unter anderem auch Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld und die Leistungen, die als Mutterschaftsgeld empfangen wurden.

Da die gesetzliche Unfallversicherung eine starke Einschränkung bei den gültigen Unfallarten aufweist, bieten auch private Unfallversicherungen eine entsprechende Leistung an. Hier wird diese Ersatzleistung zumeist als Tagegeld bezeichnet. Die Höhe des Tagegeldes kann sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, allerdings ist dies nicht vorgeschrieben. Deswegen kann im Rahmen der Vertragsvereinbarungen auch ein höherer oder niedrigerer Satz zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart werden. Die Höhe des Tagegeldes hat in der Regel einen direkten Einfluss auf die Höhe der zu leistenden Versicherungsprämie.

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