Invaliditätsgrad

Die Funktionsminderung eines Körperteils, die durch einen Unfall verursacht wurde, bestimmt den Grad der Invalidität. Zur Feststellung des Invaliditätsgrades ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Je nach Versicherungsvertrag ist hierzu eine Begutachtung durch einen von der Versicherung bestimmten Arzt in einem festgesetzten Zeitraum notwendig. Bei den meisten Unfallversicherungen beträgt diese Begutachtungsfrist 12 bis 15 Monate. Allerdings ist der Verlust eines Körperteils nicht der einzige Grund für eine Invalidität. Ist ein Teil der Funktion eingeschränkt, wird durch den Arzt eine anteilige Invalidität festgelegt.

Die Höhe der Auszuzahlenden Summe setzt sich hierbei vornehmlich aus zwei Faktoren zusammen: Der ärztlich festgelegten Einschränkung und der Gliedertaxe. In dieser Liste sind alle Teile des Körpers mit einem prozentualen Wert versehen. Dieser Wert soll den Grad der Beeinträchtigung im Verlustfall widerspiegeln. Verliert ein Versicherungsnehmer beispielsweise einen Arm, gilt dies als eine Invalidität von 70 Prozent. Der Verlust einer Hand wird etwas geringer bewertet, hier werden 55 Prozent als Invaliditätsgrad angesetzt. Durch das Erleiden mehrerer Verletzungen kann der Invaliditätsgrad den maximalen Wert von 100 Prozent durchaus übersteigen. Allerdings ist in einer üblichen privaten Unfallversicherung ein Schutz über die vereinbarte Grundsumme hinaus nicht vorgesehen. Hierzu muss eine zusätzliche Vereinbarung über eine sogenannte Progression getroffen werden.

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