Kosmetische Operationen

Bei einem Unfall ist nicht nur das Risiko einer Verletzung sehr hoch, sondern es besteht auch die Gefahr dauerhafter Entstellungen. Da diese zu schweren Folgeschäden an der Psyche und im sozialen Umfeld des Versicherten führen können, sind hier oftmals Korrekturmaßnahmen notwendig. Diese kosmetischen Operationen dienen also nicht direkt einem medizinischen Zweck, sehr wohl aber der geistigen Gesundheit des Versicherungsnehmers. Deswegen wird eine kosmetische Operation, die durch einen Unfall notwendig gemacht wurde, auch in Teilen von der Unfallversicherung abgedeckt.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine Unfallversicherung nicht zwingend alle Kosten einer solchen Maßnahme übernimmt. In der Regel ist im Versicherungsvertrag eine Höchstgrenze für die Übernahme von Kosten bei kosmetischen Operationen abgedeckt. Zusätzlich zur Operation selbst beinhaltet diese Deckung auch die durch die kosmetische Operation entstehenden weiteren Kosten. Hierzu zählen beispielsweise Arzthonorare.

Auch ein Teil der Kosten für Zahnersatz kann Bestandteil einer privaten Unfallversicherung sein. Um an dieser Stelle einen vollständigen Schutz zu erhalten, sollte im Zweifelsfall noch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Versicherungen behalten sich vor, die Kosten für kosmetische Operationen ihrer Versicherungsnehmer beim Verursacher des entstellenden Ereignisses im Rahmen des Regresses einzufordern.

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