Wertermittlung

Mit dem Begriff Wertermittlung bezeichnet man die Ermittlung eines Markt- bzw. Verkehrs- oder Beleihungswertes für ein beliebiges Wirtschaftsgut. In der Regel werden zur Wertermittlung standardisierte Verfahren angewendet, um einen möglichst objektiven Marktwert zu erhalten. Für den versicherungstechnischen Bereich ist unter anderem die Wertermittlung im Bereich von Immobilien sehr wichtig. Durch die Ermittlung des Verkehrswertes kann die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entscheidend beeinflusst werden. Darüber hinaus ist auch der Beleihungswert für Versicherungskonzerne von Interesse, wenn das Vermitteln von Baufinanzierungen und Bausparverträgen zu ihrem Angebotsportfolio gehört. In weiten Bereichen kommt hier auch das Element der Schätzung zum Tragen, weil besonders bei Grundstücks- und Immobilienbewertungen Schwankungen von plus/minus 20 Prozent durchaus die Regel sind. Soll die Ermittlung eines Wertes möglichst genau erfolgen, schalten Versicherer gern eigene Gutachter zur Bewertung des entsprechenden Objekts ein. Der Versicherungswert, auch als Feuerversicherungswert oder Wert 1914 bekannt, ist die gängige Rechengröße für eine Gebäudeversicherung. Hier wird der fiktive Wiederaufbauwert einer Immobilie berechnet.

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