Werkstattbindung

Eine Werkstattbindung gibt es ausschließlich in der Kfz-Versicherung. Aufgrund des steigenden Wettbewerbes unter den Versicherern sind besondere Tarifgestaltungen entstanden, die dem Versicherten günstigere Beiträge anbieten. Sieht eine Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vor, ist der Kunde im Schadenfall verpflichtet, sein Fahrzeug in einer von der Versicherungsgesellschaft vorgegebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Von dieser Regelung profitieren beide Vertragsparteien. Die Versicherer haben die Möglichkeit, mit bestimmten Werkstätten besondere Konditionen auszuhandeln, die die Summe der Entschädigungsleistungen minimiert. Der Kunde muss nicht darüber nachdenken, wem er die Reparatur seines Fahrzeuges anvertrauen möchte, weil die Versicherung ihm eine Vertragswerkstatt in seinem persönlichen Umfeld vorgibt. Bis zu einem gewissen Punkt kann der Versicherte Einfluss auf die Werkstattwahl nehmen, weil die Versicherung ihm mehrere Vorschläge unterbreiten kann. Durch diese Werkstattbindung ermäßigt sich der Beitrag zur Kraftfahrzeugversicherung deutlich. Der Versicherte ist daran aber nur gebunden, soweit es sich um Schäden am Fahrzeug handelt, für die er die Leistung seiner Versicherung in Anspruch nehmen möchte.

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