Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler arbeiten in Kooperation und auf Provisionsbasis mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen. Die Europäische Union hat die Rechte der Verbraucher gegenüber einer Falschberatung deutlich verbessert und festgelegt ist, dass Versicherungsvermittler, die hauptberuflich arbeiten, heute ein Minimum an fachlicher Qualifikation aufweisen müssen. Verbunden damit ist auch die Bedingung, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, um im Falle einer nicht ausreichenden Beratung von Kunden Schadenersatz leisten zu können. Bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, ist der Vermittler verpflichtet, den künftigen Versicherungsnehmer auf seinen Status hinzuweisen. Konkret bedeutet dies, dass ein Versicherungsvermittler offen legen muss, ob er zur Gruppe der gebundenen Vermittler gehört, also eine oder mehrere Versicherungen vertritt, oder als ungebundener Makler arbeitet. Die Industrie- und Handelskammern setzen voraus, dass alle gewerbebezogenen Daten eines Vermittlers im öffentlichen Register frei einsehbar sind, um den Verbrauchern ein hohes Maß an Transparenz zu bieten. Dennoch sollte jeder Verbraucher seinen individuellen Versicherungsbedarf frühzeitig festlegen, bevor eine Vermittlung zustande kommt.

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