Versicherungsvereine

Versicherungsvereine bilden eine besondere gesellschaftsrechtliche Unternehmensform des Versicherungsrechts. Sie gelten als rechtsfähige wirtschaftliche Personalvereine, die gegründet wurden, um die Vereinsmitglieder nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit zu versichern. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) stellt eine Versicherung dar, bei der die Versicherten eine Doppelstellung in ähnlicher Weise wie bei der Genossenschaft einnehmen. Zum einen sind sie Mitglieder des Vereins und zum anderen die Versicherungsnehmer selbst. Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die notwendigen rechtlichen Regelungen aufgeführt. Versicherungsvereine sind rechtsfähig und bedürfen einer Anmeldung als Kaufmann im Handelsregister. Im VVaG sind die handelnden Organe der Vereinsvorstand, der Aufsichtsrat und die oberste MV, je nach Vereinsgröße Mitgliederversammlung oder Mitgliedervertretungsversammlung. Das geschäftliche Risiko der Vereinstätigkeit beschränkt sich nicht allein auf die Vereinsführung, sondern erstreckt sich auf alle Versicherten. Kleinere Vereine sind oftmals lokale Versicherer, die sich mit einem spezialisierten Angebot an Mitglieder wenden. Als innovative Neuentwicklungen von Versicherungsprodukten fanden auf dem gesamten Versicherungsmarkt spezielle Nichtraucher- und Krankenversicherungstarife für Vegetarier Beachtung.

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