Strafrechtsschutz

Oftmals ist der Strafrechtsschutz ein integrierter Bestandteil des Privat- und Berufsrechtsschutzes. Er erlaubt die Verteidigung in einem gerichtlichen Strafverfahren, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens beinhaltet. Vom allgemeinen Versicherungsschutz werden vorsätzlich begangene Straftaten ausgenommen. Eine Vorsatzstraftat stellt Steuerhinterziehung dar, womit es hier keinen Versicherungsschutz gibt. Um die Verfahrenskosten für Vorsatzstraftaten (laut Anklage) abzusichern, kann der speziale Strafrechtsschutz abgeschlossen werden. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, das eine Vorsatzstraftat benennt, läuft der Versicherungsschutz. Wenn der Rechtsschutzversicherer ein späteres Urteil mit Gutachten positiv beeinflussen möchte, können bereits vor der eigentlichen Verhandlung finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Spezialisierte Strafverteidiger können mit der Verteidigung des Mandanten beauftragt werden. Führungskräfte und Mitarbeiter eines Betriebes können schnell zum Gegenstand (bei bloßer Verdachtsäußerung) von Ermittlungen eines Staatsanwaltes werden. Ein zuverlässiger Strafrechtsschutz im Unternehmen ist eine wichtige Schutzmaßnahme. Deckungssummen für Unternehmen betragen entweder 300.000 Euro oder 500.000 Euro, wobei auch Deckungssummen darüber hinaus vereinbart werden können.

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