Sofortleistung

Die Sofortleistung ist ein vertraglicher Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Bei der Unfallversicherung kann sich gegen die Folgen von Invalidität sowie weiterer schwerer Unfallverletzungen abgesichert werden. Gezahlt wird im Rahmen einer Unfallversicherung an einen vom Unfall betroffenen Versicherten je nach Vereinbarung eine Invaliditäts- und Todesfallleistung sowie Krankentagegeld oder Bergungskosten. Im Allgemeinen dauert es eine mehr oder weniger lange Zeit, bis der Versicherte die Entschädigungen auf seinem Konto hat. Kommt es zu einer Invalidität, dauert es oftmals mehr als ein Jahr, bis eine Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Versicherer wissen um diesen Nachteil bei besonders schweren Unfällen, da hier sehr schnell finanzielle Mittel notwendig werden. Eine Reihe von Unfallversicherungen hat daher die Sofortleistung bei Schwerstverletzungen im Angebot. Eine Sofortleistung nach einem Unfall erhält eine versicherte Person bei einer Querschnittslähmung und der Amputation von Gliedmaßen (ganzen Fußes oder Hand), bei Verbrennungen II. oder III. Grades sowie bei Erblindung. Die Leistungshöhe ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme.

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