Sicherheitsvorschriften gehören im Bereich der Versicherungswirtschaft zu den sogenannten Obliegenheiten. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer oder eine adäquate, ihm gleichgestellte Person dafür Sorge tragen muss, Versicherungsfällen aktiv entgegen zu wirken oder dazu beizutragen, Schäden auf ein höchstmögliches Maß zu reduzieren. Das Kriterium der Sicherheitsvorschriften greift unter anderem im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Hierbei muss der Versicherte laut dem Versicherungsvertragsgesetz alle behördlichen, gesetzlichen sowie auch mit dem Versicherer vereinbarten Sicherheitsvorschriften umsetzen. Will der Versicherungsnehmer im Schadensfall von Leistungen profitieren, müssen alle versicherten Gegenstände wie auch wasserführenden Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und ohne erkennbare Mängel gehalten werden. Sollten Schäden vorliegen, muss sich der Versicherte umgehend um eine Instandsetzung kümmern. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, entfällt im Ernstfall der Versicherungsschutz, sofern die Versicherungsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, fristgerecht den Vertrag zu kündigen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Kenntnis von Nichteinhalten der Vorschriften durch den Versicherungsnehmer.