Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Kosten bei einem Schadensfall, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Versicherungen übernehmen dann nur die Kosten, die darüber hinausgehen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann ein bestimmter Geldbetrag oder ein prozentualer Anteil am Schaden sein und wird vertraglich festgelegt. Außerdem wird im Versicherungsschein festgehalten, ob die eigene Beteiligung pro Schadensfall oder jährlich gilt. Die Versicherungsprämien werden durch die Eigenbeteiligung deutlich günstiger.Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen von ihren Versicherten u. a. folgende Selbstbeteiligungen:
die Praxisgebühr
Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln und Heilmitteln
Zuzahlungen bei einer Krankenhausbehandlung
Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege und Rehabilitation
Eigenanteil an Fahrtkosten
Nur wer eine vom Bruttojahreseinkommen berechnete Belastungsgrenze überschreitet, wird von diesen Kosten befreit. Die Verträge privater Krankenkassen enthalten ebenfalls einen Selbstbehalt bis zu einer bestimmten Kostenhöhe.In der Teil- und Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge werden Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro angeboten, um die Versicherungs-Prämie zu verringern. Auch Rechtsschutzversicherungen vereinbaren eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder mehr.
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