Restwertleasing

Verbraucher müssen heute die Anschaffung eines Autos in der Regel über einen Kredit finanzieren. Alternativ dazu hat sich das Autoleasing nicht nur bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen etabliert, sondern auch im privaten Bereich. Beim konventionellen Leasing profitiert der Leasingnehmer von dem Nutzungsrecht an einem neuen Fahrzeug, wobei das Überlassen auf unterschiedliche Arten vertraglich gestaltet werden kann. Im Bereich KFZ-Leasing hat sich das Restwertleasing heute fest etabliert. Hierbei ist der Leasingvertrag auf einer beim Vertragsabschluss fest definierten Wert festgelegt. Verbunden damit ist die Bedingung, die Grenze des Restwertes bis zum Vertragsende nicht zu unterschreiten. Sollte der Wert am Ende der Laufzeit dennoch niedriger ausfallen, muss der Leasingnehmer, gemäß der Richtlinien beim Restwertleasing, die verbleibende Differenz aus der eigenen Tasche an den Leasinggeber zahlen, wobei keine Versicherung für den Verlust in Leistung tritt. Im umgekehrten Fall, wenn der Restwert den vertraglich festgesetzten Wert überschreitet, wird der Differenzbetrag unter beiden Parteien aufgeteilt.

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