Reparaturen

Reparaturen fallen bei vielerlei Sachen an, von Fahrzeugen über Immobilien bis hin zu Gebrauchsgegenständen im Haushalt. Bestimmte Versicherungen befreien den Eigentümer vom Risiko der Kostenübernahme bei Reparaturen. Ist ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart, trägt der Versicherte die Aufwendungen bis zum Erreichen dieses Betrages. Eine besondere Versicherungsform stellt die Reparaturkostenversicherung dar. Meist wird sie im Rahmen des Kaufs eines Gebrauchtwagens abgeschlossen. Für einen bestimmten Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten erwirbt man eine Absicherung gegen anfallende Reparaturkosten. Dies kann auch eine Gebrauchtwagengarantie des Verkäufers (Gebrauchtwagenhändler) in gleichem Maße erbringen. Lediglich Verschleißteile sind von der gesetzlich geforderten Gewährleistung (mindestens ein Jahr) ausgenommen. Wer ein Fahrzeug privat verkauft und bereits eine Versicherung zur Übernahme von Reparaturaufwendungen abgeschlossen hat, überträgt diese beim Fahrzeugverkauf automatisch in all ihren Leistungsbedingungen auf den neuen Besitzer. In jedem Fall sind die entsprechenden allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers maßgebend, inwieweit Kosten für Reparaturen übernommen werden und wann das nicht der Fall ist.

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