Prokurist

Ein Prokurist führt gemäß Handelsrecht eine besondere rechtsgeschäftliche Vertretung in Unternehmen aus. Er ist ein zeichnungsberechtigter Mitarbeiter, dessen Prokura im Handelsregister eingetragen wird. Die Haftung unterliegt dem normalen Arbeitsrecht, wird jedoch von der Entscheidungskompetenz bestimmt. Ein Prokurist gilt nicht als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, wodurch auch eine Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung hinfällig ist. Dennoch sieht der Gesetzgeber bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Geldbußen von bis zu 250.000 Euro für einen Prokuristen vor. Steigt ein persönliches Haftungsrisiko, sollte dies entsprechend abgesichert werden. Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet die sogenannte D & O Versicherung, die vom britischen Versicherungsunternehmen Lloyds entwickelt wurde. Seit mehr als zwei Jahrzehnten dient die Versicherung in Deutschland der Absicherung von Managern, leitenden Mitarbeitern sowie Tochterfirmen. Bei einer abgeschlossenen D & O Versicherung ist der Versicherungsnehmer und der Prämienschuldner das Unternehmen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Kosten von Schadensersatzansprüchen innerhalb und außerhalb eines Unternehmens. Ein Schadensfall wird immer dann ausgelöst, wenn der Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

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