Prämienfreie Versicherung

Die prämienfreie Versicherung (bekannt auch als beitragsfreie Lebensversicherung) besteht unter bestimmten Voraussetzungen dann, wenn vom Versicherten keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden. Eine beitragsfreie Lebensversicherung kommt auf Antrag des Versicherungsnehmers zustande, wenn dieser sein Recht wahrnimmt, keine weiteren Versicherungsprämien mehr zu entrichten, ohne den Vertrag zu kündigen. Sie entsteht gleichfalls durch Kündigung des Versicherungsunternehmens infolge Zahlungsverzugs. Die Lebensversicherung wird dann beitragsfrei gestellt und mit Versicherungsleistungen fortgeführt, die sich je nach bisher eingezahlter Beitragssumme vermindern. Durch vertragliche Vereinbarung kann der Versicherungsnehmer bereits bei Vertragsabschluss bestimmen, dass die Lebensversicherung mit abgekürzter Prämienzahldauer geführt wird. Ein Versicherungsvertrag kann auch dann geändert werden, wenn der Versicherte sein Recht auf beitragsfreie Verlängerung der Lebensversicherung Gebrauch macht. Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung zum Ende einer jeweiligen Versicherungsperiode erfolgen kann. Um beitragsfrei werden zu können, muss immer die vereinbarte Mindestversicherungssumme erreicht sein. Sonst kommt es zur Auszahlung des Rückkaufswertes.