Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten zählen zu den Verstößen im Straßenverkehr. Sie werden daher auch nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet. In jedem Falle gehören derartige Ordnungsverstöße zu den Gesetzesübertretungen, die der Gesetzgeber mit Bußgeld belegt. Im Straßenverkehr kommt bei schwereren Gesetzesverstößen zum Bußgeld und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten hinzu. Mit Rechtsschutzversicherungen können Vergehen zum einen im Bereich Verkehr und zum anderen in sonstigen Bereichen abgesichert werden. Bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich zur Deckung von fahrlässig begehbaren Verstößen eine Absicherung für vorsätzlich begehbare Vergehen. Die in der überwiegenden Mehrheit auftretenden Halte- und Parkverstöße sind jedoch ausdrücklich von einer Leistungspflicht ausgenommen. Wer rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird, zahlt seinem Versicherer alle die von ihm übernommenen Kosten zurück. Eine Rechtsschutzversicherung enthält in den meisten Fällen nicht automatisch einen Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz. Wird Versicherungsschutz für diese Rechtsart gewünscht, muss dies meist gesondert vereinbart werden, wodurch sich die Versicherungsprämie erhöht.

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