Mindestversicherungssumme

Die Mindestversicherungssumme beschreibt, bis zu welcher Schadenshöhe ein jeweiliger Versicherungsgegenstand (Haus, Person, Auto) versichert ist beziehungsweise ein Schaden daran abgedeckt wird. Je nach Versicherungsgesellschaft variieren Mindestversicherungssummen. Eine Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sach- und Personenschäden festgelegt. Personenschäden werden mindestens bis in Höhe von siebeneinhalb Millionen Euro reguliert. Sachschäden sind je Schadensfall bis zu einer Million Euro abgedeckt. Sogenannte reine Vermögensschäden, denen weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können, sind mit 50.000 Euro versichert. Weitere versicherte Mindestdeckungssummen finden sich in Haftpflichtversicherungen. Jeweils unterschiedliche Festlegungen für eine Mindestdeckung treffen die Versicherer für Privat- und Berufshaftpflicht oder für spezielle Tierversicherungen für Hunde und Pferdehalter. Rechtsanwälte müssen, um ausreichend abgesichert zu sein, eine Berufshaftpflichtversicherung (Pflichtversicherung für diesen Berufsstand) abschließen, die Leistungen in Höhe einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jedes Versicherungsereignis erbringt. Ein Versicherer kann dabei eine maximal mögliche Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr auf 1 Million Euro beschränken. Die Vereinbarung von Selbstbehalt ist ebenso zulässig.

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