Maklervollmacht

Mithilfe einer Maklervollmacht kann ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler mit der Wahrnehmung aller seiner Interessen im gesamten Versicherungsbereich beauftragen. Eine solche Maklervollmacht ist ein rechtsgültiger Vertrag, der für eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten abgeschlossen wird. Kündigt der Versicherungsnehmer den Maklervertrag nicht rechtzeitig, verlängert sich dieser in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Vorteile einer Maklervollmacht für den Versicherungsnehmer sind nachvollziehbar und stellen sich wie folgt dar:

  • Es gibt nur einen Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge
  • Der Makler verpflichtet sich, im Sachversicherungsbereich immer die günstigsten Verträge für den Versicherungsnehmer auszuhandeln
  • Der Makler hat Zugriff auf alle nach deutschen Recht zugelassenen Versicherungsgesellschaften

Allerdings sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass er eine Maklervollmacht nur einem seriösen Versicherungsmakler erteilt. Die Zugehörigkeit zu einschlägigen Berufsverbänden kann hier als Referenz herangezogen werden. Während der Maklervertrag den Makler berechtigt, Sachversicherungsverträge im Interesse seines Mandanten auch ohne dessen zusätzliche Unterschrift zu verändern, gilt dies nicht im Bereich der Personenversicherungen.

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