Gruppenversicherungsvertrag

Ein Gruppenversicherungsvertrag liegt vor, wenn eine bestimmte Personengruppe eine Versicherungspolice abschließt, um sich gemeinsam gegen ein fest definiertes Risiko abzusichern. Die einzelnen Personen sind dabei jeweils die versicherten Personen, eigentlicher Vertragspartner ist jedoch der Versicherungsnehmer, der auch den Vertrag verwaltet.Typische Beispiele für Gruppenversicherungen sind unter anderem in der kleinen Ausführung die Familienversicherung, die häufig in der privaten Krankenversicherung anzutreffen ist. Größere Formen der Gruppenversicherung finden sich dagegen in der Regel in großen Unternehmen und Verbänden. Hier wird häufig für die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer eine zusätzlich private Rentenversicherung in Form eines Gruppenversicherungsvertrags durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Kennzeichnend dabei ist, dass der Arbeitgeber in diesem Fall die fälligen Versicherungsprämien direkt bei den Arbeitnehmern einzieht, also vom Gehalt einbehält, und gesammelt an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. Daraus ergibt sich auch ein Vorteil der Gruppenversicherung, nämlich der, dass hier häufig günstigere Prämien im Vergleich zu Einzelverträgen erreicht werden können. Die Begründung liegt darin, dass der Versicherer Verwaltungskosten spart.

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