Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit kann jeden Versicherungsschutz beeinträchtigen, und wer nachweislich wissentlich grob fahrlässig handelt, muss sogar mit dem Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall rechnen. Insbesondere für den Straßenverkehr hat der Gesetzgeber definiert, für welche Fälle ein Verursacher mit zivilrechtlichen Folgen rechnen muss. So wird derjenige als grob fahrlässig bezeichnet, der auch einfache Überlegungen auslässt, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Für Versicherungsunternehmen spielt die genaue Definition zwischen einer einfachen Fahrlässigkeit und einem groben Fehlverhalten eine entscheidende Rolle. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise die Vorfahrt genommen wird und als Ursache dafür Trunkenheit am Steuer gilt. Tritt dieser Fall ein, spricht man in der Versicherungswirtschaft von einem grob fahrlässigen Verhalten, das zur Folge den Entzug des Versicherungsschutzes hat. Diese Kriterien beziehen sich jedoch nur auf die Teil- und Vollkaskoversicherung. Der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz tritt auch dann in Leistung, wenn eine grobe Fahrlässigkeit besteht. Wird ein Unfallschaden vorsätzlich herbeigeführt, entfällt auch bei der Haftpflichtversicherung der Versicherungsschutz.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN
Private Haftpflicht­versicherung
Testsieger und mehr als 270
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Single
  • Familie
    mit Kind(ern)
  • Paar
    ohne Kind
  • Single mit
    Kind(ern)
Hausrat­versicherung
Testsieger und mehr als 300
Tarifkombinationen im Vergleich
qm