Glasschaden

Jeder Glasschaden kann durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden. Glasschäden an Autos, z. B. durch Steinschlag oder Einbruch, übernimmt die Teilkasko-Versicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Frontscheibenschäden werden von den meisten Versicherungen mittlerweile komplett übernommen. Ist an einem Gebäude ein Glasschaden entstanden, z. B. an Türen, Fenstern oder Windfängen, übernimmt nicht die Gebäudesachversicherung die Schadensregulierung. Daher ist es für jeden Hausbesitzer empfehlenswert, zusätzlich eine Glasschadenversicherung abzuschließen. Meistens bieten die Versicherer entsprechende Kombiversicherungen an.Auch in der Hausratversicherung sind Glasschäden im Innenbereich nicht automatisch mitversichert. Einige Versicherungen haben ihre Schadensregulierung auch auf derartige Schäden ausgeweitet. Andere verlangen eine Extra-Glasversicherung. In beiden Fällen sind dann folgende Gläser mitversichert:

  • ein Glaskeramik-Kochfeld,
  • die Verglasung von Bildern,
  • Spiegel,
  • das Glas einer Duschkabine und
  • Aquarien.

Die private Haftpflichtversicherung deckt Glasschäden ab, die durch Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers an fremdem Eigentum entstanden sind. Dazu gehört auch der berühmte Fußballschuss eines Kindes in das Fenster des Nachbarn, wenn das Kind deliktfähig ist (ab sieben Jahren).

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